
Santo Domingo, – Die jüngste Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Schutz- und Erwerbsregelung des Kulturerbes der Dominikanischen Republik durch den Senat hat in weiten Teilen der Kulturszene Besorgnis ausgelöst.
Hauptkritikpunkte
- Der Entwurf wurde ohne öffentliche Konsultationen oder Anhörungen mit den wichtigsten Akteuren erarbeitet.
- Kulturelle Institutionen, Museen, Stiftungen, Universitäten, Forscher, Historiker, Archäologen, Kulturmanager und Künstler wurden nicht einbezogen.
- Diese Auslassung wird als Mangel an Transparenz und Konsens kritisiert.
Kernbotschaft
- Niemand stellt den Schutz des Kulturerbes infrage – Denkmäler, Traditionen und materielle wie immaterielle Güter verdienen Unterstützung.
- Doch ein Gesetz von solcher Tragweite muss legitim im Prozess entstehen, nicht nur durch noble Absichten.
- „Die stärksten Kulturgesetze der Welt entstehen durch Konsens. Kultur duldet keine Auflagen, sie verlangt Zuhören, technische Strenge und gemeinsame Gestaltung.“
Forderungen
- Der Senat soll eine Pause im Gesetzgebungsverfahren einlegen und öffentliche Anhörungen ermöglichen.
- Kulturelle Einrichtungen und Fachleute sollen den Text prüfen, operative und technische Lücken identifizieren und konkrete Verbesserungsvorschläge einbringen.
- Präsident Luis Abinader wird aufgefordert, seine bisherige demokratische Sensibilität zu nutzen und einen Dialog vor der endgültigen Verabschiedung zu fördern.
Fazit
Es geht nicht darum, das Gesetz zu stoppen, sondern sicherzustellen, dass es mit fachlicher Solidität und gesellschaftlicher Legitimität entsteht. Ein Kulturerbe-Gesetz muss selbst ein demokratisches Werk sein – getragen vom Dialog und der kollektiven Intelligenz des Landes. (DomRepTotal)