Dominikanische Republik: Verfassungsgericht kippt Dekret zur Einschränkung von Alkoholverkäufen

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Santo Domingo, – Das Verfassungsgericht der Dominikanischen Republik (TC) hat das seit 20 Jahren geltende Dekret für verfassungswidrig erklärt, das die Verkaufszeiten von alkoholischen Getränken in Colmados, Bars, Diskotheken, Casinos und anderen Vergnügungsstätten einschränkte.

Inhalt des Dekrets

  • Verbot des Verkaufs von Alkohol ab Mitternacht von Sonntag bis Donnerstag.
  • Verbot ab 2 Uhr morgens an Freitagen und Samstagen.
  • Sanktionen: zeitweilige oder endgültige Schließung von Betrieben bei Verstößen.

Entscheidung des Gerichts

  • Das Dekret verfolge zwar ein legitimes Ziel (Ordnung und Sicherheit), sei aber zeitlich unbegrenzt angewendet worden und damit zu einer permanenten Einschränkung geworden.
  • Einschränkungen dieser Art müssen durch ein Gesetz des Kongresses geregelt werden, nicht durch ein dauerhaftes Präsidialdekret.
  • Der Präsident darf zwar temporäre Maßnahmen für die öffentliche Ordnung erlassen (z. B. zu Ostern oder Weihnachten), nicht aber allgemeine und unbegrenzte Verbote.

Übergangsregelung

  • Das Gericht erklärte das Dekret für verfassungswidrig, ließ es aber noch zwei Jahre in Kraft, um ein rechtliches Vakuum zu vermeiden.
  • Der Kongress wird aufgefordert, in dieser Zeit eine gesetzliche Regelung für den nächtlichen Alkoholverkauf zu schaffen.

Kommentar

Kurz gesagt:

  • Dekret ist verfassungswidrig.
  • Bleibt aber 2 Jahre gültig.
  • Kongress muss in dieser Zeit ein Gesetz erlassen. (DomRepTotal)

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