Welche Dokumente benötigt man für die Einreise in die Dominikanische Republik

 

Um in die Dominikanische Republik einreisen zu können, benötigen Ausländer zuerst einmal einen gültigen Reisepass ihres Heimatlandes. Dieser sollte zum Zeitpunkt der Einreise eine Gültigkeit von 6 Monaten haben. Wer aus Ländern der Europäischen Union kommt, sowie aus Norwegen und der Schweiz, den USA und Kanada, bekommt man den Zugang ins Land mit einer Touristenkarte.

Diese Touristenkarte wurde früher an allen internationalen Flughäfen / Seehäfen ausgegeben, konnte ebenfalls online beantragt werden. Der Preis beträgt 10 USD / 10 Euro. Um die Einreise zu erleichtern wurde ein neues Dekret erlassen, Fluggesellschaften haben die Gebühr der Touristenkarte auf den Preis des Flugtickets aufschlagen. Mit dieser Regelung müssen nun auch im Ausland lebende Dominikaner und Residenten mit einer legalen Aufenthaltsgenehmigung den Preis der Touristenkarte zahlen.

Die Gebühr der Touristenkarte kann von der Finanzbehörde zurück verlangt werden (siehe unsere Meldung: http://www.domreptotal.com/dominikanische-republik-regierung-installiert-system-zur-rueckerstattung-der-gebuehr-der-touristenkarte/). Obwohl diese neue Regelung seit Ende April Gültigkeit hat, ist sie bisher nicht bei allen Fluggesellschaften umgesetzt worden (Stand Mai 2018). In diesem Fall sollte der Reisende sich bei seiner Fluggesellschaft erkundigen, ob im Ticketpreis die Touristenkarte mit inbegriffen ist. Seit Sommer 2018 haben alle Fluggesellschaften die Regelung in ihr Buchungssystem integriert.

Wer sich die Karte Online bestellen will, kann dies hier: http://www.dgii.gov.do/tarjetaTuristica  Diese Touristenkarte berechtigt den Reisenden zu einem Aufenthalt im Land bis zu 30 Tagen. Diese Karte kann verlängert werden (x), wichtig ist: sie berechtigt nur zu einem Aufenthalt zu touristischen Zwecken, es ist keine Aufenthaltsgenehmigung, keine Arbeitserlaubnis. Zudem ist wichtig, dass Touristen in den ersten 60 Tagen ihren Führerschein aus dem Heimatland benutzen dürfen, danach gilt diese Fahrerlaubnis nicht mehr in der Dominikanischen Republik. Internationale Führerscheine haben dann ebenfalls keine Gültigkeit mehr, es gilt allein die dominikanische Fahrerlaubnis.

Sollte ein Tourist seine Zeit von 30 Tagen überschreiten, wird eine Strafgebühr bei der Ausreise kassiert. Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem Zeitraum der Überschreitung.

31-90 Tage =  2.500 RD$

3-9 Monate = 4.000 RD$

9-12 Monate =  5.000 RD$

12-18 Monate =   6.500 RD$

18-24 Monate =   8.000 RD$

24-30 Monate =   9.500 RD$

30–36 Monate =   11.000 RD$

36-48 Monate =   16.000 RD$

48-60 Monate =   20.000 RD$

6 Jahre =   30.000 RD$

7 Jahre =    40.000 RD$

8 Jahre =    50.000 RD$

9 Jahre =    60.000 RD$

10 Jahre =    70.000 RD$

Das Auswärtige Amt stellt ausdrücklich klar, dass die Zahlung einer Strafgebühr nicht den überzogenen Aufenthalt legalisiert. Dies ist gerade wichtig für sogenannte „Teilzeit – Residenten“, welche bisher immer bei ihrer Ausreise eine Strafe zahlten, den Erwerb einer Residencia nicht für notwendig betrachtet haben. Die Regierung hat bereits alle im Land akkreditierten Konsulate und Botschaften darüber informiert, dass künftig Personen die Einreise verweigert werden kann, wenn diese in der Vergangenheit mehrfach ihren Aufenthalt überschritten hatten, sich also illegal im Land befanden.

Neben der Touristenkarte gibt es noch eine Vielzahl von Visa, welche zu einem Aufenthalt in der DomRep berechtigen. Das Touristenvisum gilt für 60 Tage, ein Arbeitsvisum gilt für ein Jahr. Es gibt Visa für Handelsreisende (Geschäftsvisum) und Studenten (Studien-Visum) und letztlich das Residenten – Visum. Alle Visa beantragt man bei der Botschaft der Dominikanischen Republik im jeweiligen Heimatland des Reisenden. Die Gebühren sind unterschiedlich und können bei der Botschaft erfragt werden. Das Residenten – Visum gilt für 2 Monate, in dieser Zeit muss der Anwärter einer Residencia dann in der DR seine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Von der Touristenkarte befreit sind Besucher aus Peru, Chile, Argentinien, Uruguay, Israel, Japan und Südkorea, ebenso Diplomaten, wie zum Beispiel Botschafter und Konsuln, sowie Ausländer, welche eine dominikanische Nationalität erworben haben. Wer aus Kuba, Panama oder Kolumbien einreisen möchte, benötigt zur Zeit noch ein Visum.

(x) Verlängerung der Touristenkarte: Innerhalb der Gültigkeitsdauer von 30 Tagen kann der Tourist seine Aufenthaltszeit bis zu 120 Tage verlängern. Dies muss bei einem Amt der DGM (Einwanderungsbehörde) geschehen, z.B. an einem internationalen Flughafen. Mitzubringen ist die Gebühr von 2.500 RD$, Kopien des Reisepasses (Seite mit Einreisestempel und der Fotoseite) und das Flugticket. So kann man belegen, wann man eingereist ist und ob beim Flugticket auch die Gebühr der Touristenkarte bezahlt wurde. Soweit die Regelung, aktuell (Stand September 2018) gibt es immer noch Probleme, viele Ämter der DGM wollen eine Verlängerung nicht ausstellen und verweisen auf die Behörde in Santo Domingo.

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