Aus aktuellem Anlass (Flug Airberlin von München nach Punta Cana -17.12.2015) machen wir noch mal auf einen Artikel aufmerksam den wir nun unter REPORTAGE immer greifbar haben.
Am Montag, den 12. Januar 2015, gab es beim WDR um 21 Uhr einen TV-Bericht über die Fluggesellschaft Air Berlin. Ein Jahr haben Journalisten recherchiert, Kunden von AB befragt und mit Anwälten gesprochen. Selbst ehemalige und aktuelle Mitarbeiter des Unternehmens AB haben Aussagen gemacht. AB wird das Geschäftsjahr 2014 mit einem Rekordverlust von weit mehr als 300 Millionen Euro abschließen. Rechtfertigt dies aber, den Kunden Verbraucherrechte vorzuenthalten und ihnen mit falschen oder vagen Aussagen Gelder vorzuenthalten?
Falls der Bericht in der WDR-Mediathek nicht mehr verfügbar ist, hier einige Tricks und Tipps.
Wartezeiten: Das Verbraucherrecht ist klar und deutlich. Es spricht dem Kunden nicht nur eine Entschädigung zu, diese ist sogar per RECHT genau festgelegt. Schon bei einer Verspätung von mehr als 3 Stunden kann der Fluggast eine Entschädigung nicht nur verlangen, sie steht ihm zu. Bei Kurzstrecken bis zu 1.500km sind dies 250 Euro pro Person, bei Mittelstrecken (bis 3.500km) sind es 400 Euro und auf Interkontinentalflügen (Langstrecke) sind dies schon 600 Euro!
Wie lukrativ die AB-Masche ist mit vagen „Kundenberatern“ im Call-Center den Kunden hinzuhalten, ins Ungewisse zu bringen, zeigt eine einfache Rechnung. Laut Statistik sind es nur 3% (!) der Fluggäste die ihren Anspruch auch voll durchsetzen. Viele Passagiere lassen sich in die Irre leiten und verzichten dadurch auf ihre Rechte (und ihr Geld). Wenn ein Flugzeug mit 300 Passagieren mit einer Verspätung von über 3 Stunden startet, dann haben diese einen Anspruch auf 180.000 Euro (Langstrecke). Wenn man es aber schafft die Kunden mit unbestimmten Versprechen hinzuhalten und über diese Zeit zu erreichen dass nur 3% ihre Forderungen geltend zu machen, dann sind es nur 9 Passagiere die 600 Euro kassieren. Statt 180.000 Euro Entschädigung zahlt AB nur 5.400 Euro!
Bei noch längeren Verzögerungen ist es die Pflicht der Fluggesellschaft den Passagieren ein Getränk und eine Mahlzeit zu geben. Dies kostet und wird von AB sehr geschickt umgangen indem man statt einer Mahlzeit nur Gutscheine verteilt. Diese sind auf 5 Euro begrenzt und dafür bekommt man am Düsseldorfer Flughafen gerade mal ein halbes Brötchen und eine kleine Flasche Wasser. Dem Fluggast steht aber eine richtige Mahlzeit zu, nicht nur ein Mini-Snack. Wenn man dies nicht weiß, dann ist man natürlich auch mit weniger zufrieden.
Natürlich, um es deutlich zu sagen: Nicht nur Air Berlin versucht zu sparen. Jedoch hat sich diese Fluggesellschaft in der Vergangenheit dadurch ausgezeichnet dass es hier die meisten Reklamationen gab und das „Irreführen“ von Kunden System hat. Mitarbeiter der Kunden-Center (Call-Center) werden speziell geschult.
Selbst wer seine Ansprüche korrekt meldet (Schriftlich, Kontoangabe, Flugnummer und alle anderen relevanten Daten nebst Fristsetzung!) wird hingehalten. In diesem Fall kann man jedem nur raten: Wenden sie sich an eine Schlichtungsstelle (gratis) oder wer eine Rechtschutzversicherung hat, der kann auch einen Anwalt nehmen.
Übrigens hat man Anspruch auf Auszahlung, sprich Zustellung eines Schecks! Man muss keine Gutscheine akzeptieren.
Es ist auch international üblich und spielt keine Rolle ob der Flug zB in der Dominikanischen Republik oder in Deutschland gebucht wurde. Weisen Sie am besten gleich auf den Gang zur Schlichtungsstelle hin, dann weiß die Fluggesellschaft dass sie ihre Rechte kennen.
Schlichtungsstelle: https://soep-online.de/beschwerdeformular_flug.html