Dominikanische Republik: Zoll verlangt Rechnungen von Kurierdiensten

Zollamt

Santo Domingo.- Die Zollleitung der Dominikanischen Republik fordert ab dem 3. April von allen Personen, die Handelswaren über Kurierdienste einführen, eine beiliegende Rechnung. Dieser Rechnung muss entnehmen zu sein, dass hier eine internationale Transaktion vorliegt, ein Kauf / Verkauf.

Die Regelung, welche ab Montag dem 3. April 2017 in Kraft tritt, wurde bereits im Dekret 402-05 vom 28 Juli 2005 begründet. Im Artikel 4 steht, dass die einführende Person der Vorschrift nachkommen muss, den wirklichen Wert der eingeführten Waren zu belegen.

Die Zollbehörde will mit dieser Vorschrift, welche nun zwingend eingesetzt wird, mehr Transparenz bei der Wareneinfuhr in die Dominikanischen Republik einführen.

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