Dominikanische Republik: Weitere Details zum neuen Verkehrsgesetz

Taxipublico 2

Santo Domingo.- Das neue Verkehrsgesetz ist in einigen Punkten schon der Öffentlichkeit vorgestellt worden und erregte die Gemüter. Moto-Taxi=Fahrer brauchen eine Reflexions-Weste, aber noch viel schlimmer: man darf nur noch einen Passagier transportieren und der muss auch noch einen Helm tragen! Wie soll das noch wirtschaftlich gehen? Kinder darf man nicht mehr auf Mopeds transportieren, sofern diese unter 8 Jahre alt sind. .

Auch den Fahrern der Publico-Taxis (auch Linien-Taxis) geht es an die Geldbörse. 6 Passagiere plus Fahrer zu befördern, das geht in Zukunft nicht mehr. Max. 5 Personen pro Fahrzeug, mit Anschnallpflicht, dürfen transportiert werden. Hier drohen ebenfalls erhebliche Einnahmeverluste. Zudem kommt eine weitere Regelung auf die Fahrer hinzu: wer noch alte Autos hat, die sogenannten „chatarras“ (Schrottkisten), werden in den kommenden 10 Jahren von den öffentlichen Straßen entzogen. Es wird eine Liste angefertigt und die Steuerbehörde wird diese alten Kisten entfernen und zerstören. Zumindest ist dies mal im neuen Gesetz so vorgesehen. Entsprechende Kontrollen obliegen den Gemeinden, dem Bürgermeisteramt.

Die Altersgrenze fuer ein Taxi Publico liegt künftig bei 15 Jahren. Fahrer müssen bei den Transportbehörden registriert sein und das Alter ist begrenzt zwischen 21 – 65 Jahren. Neu für alle Kraftfahrzeuge: es wird ein weiteres Nummernschild eingeführt, auch an der Front eines Fahrzeuges muss nun ein Nummernschild befestigt sein! Nähere Angaben hierzu gibt es noch nicht. Kennzeichen müssen deutlich sichtbar vorne und hinten angebracht sein, dürfen nicht durch Anbauanteile oder Schilderhalterungen mit Ornamenten verdeckt sein.

Ein Ende kommt auch für die „Kuhfänger“ an Fahrzeugen. Die teils monströsen Stoßstangen, welche hier in Handarbeit angefertigt werden, sind nicht mehr genehmigt. Ob vorne, hinten oder seitlich, es wird nur noch Zubehör genehmigt welches vom Fahrzeughersteller geliefert wird. Wer als Fahrzeugführer mit einem Auto / Geländewagen / Guagua / Bus erwischt wird der mit diesen massiven „Prallböcken“ unterwegs ist, der muss mit einer Geldstrafe rechnen die 1 – 5 Mindestlöhne beträgt.

Nicht nur Führer von Autos und Motorrädern drohen Strafen. Fußgänger, welche auf Straßen und nicht auf dem Bürgersteig gehen, wer nicht Fußgängerüberführungen benutzt, sondern die Straße überquert, wer nicht den Übergang am Zebrastreifen benutzt sondern seine eigene Route wählt um eine Straße zu überqueren, der muss ebenfalls mit Geldstrafen rechnen. Fußgänger müssen dann ihre Cedula vorzeigen, die Nummer wird registriert und das Vergehen ebenfalls. Das wird notiert im Wahlregister wie in einem Vorstrafenregister und in anderen offiziellen Dokumenten.

Weitere Verbote: Rechts gelenkte Fahrzeuge bleiben im öffentlichen Straßenverkehr verboten, Fahrzeuginsassen müssen auf allen Sitzen den Sicherheitsgurt anlegen. Wie schon erwähnt, muss der Sozius auf dem Motorrad ebenfalls einen Helm tragen, Radfahrer benötigen Reflektoren an der Kleidung.

Trunkenheit am Steuer ist ebenfalls untersagt. Wer alkoholisiert im öffentlichen Verkehr erwischt wird, muss mit Geldstrafen zwischen 5 – 10 Mindestlöhnen rechnen. Als alkoholisiert gilt jemand, der mehr als 0,5 Gramm Alkohol / Liter Blut in sich hat. Ebenso gilt ein absolutes Drogenverbot. Wer unter Einfluss von Rauschgift ein Fahrzeug führt, muss ebenso eine Buße von 5 – 10 Mindestlöhnen zahlen. Die gleiche Strafe gilt für die Missachtung eines roten Ampelsignals.

Weitere Details: Wer Fahrzeuge im Personentransport einsetzt, muss folgende Altersgrenzen der Fahrzeuge beachten: Wie zuvor gesagt, Taxi Publico sind bis zu 15 Jahren einsetzbar, Minibusse für 5 -1 20 Passagiere dürfen 17 Jahre eingesetzt werden, Busse für 21 – 36 Passagiere haben eine Verfallgrenze bei 20 Jahren. Busse mit 37 Passagieren und mehr dürfen bis zu 25 Jahre zirkulieren. Schwertransport-LKW haben eine Altersgrenze bei 30 Jahren und Motorräder von Conchos (Transport max. 1 Passagier) dürfen nicht älter als 10 Jahre sein.

Taxis haben verschiedene Farben: Gelb muss ein Taxi sein wenn es von natürlichen Personen betrieben wird. Stationäre Taxis von Unternehmen werden in der Anzahl begrenzt und dürfen nur innerhalb der bestimmten Flotten bewegt werden, in der Farbe weiß. Stationäre Taxi sind die Linien/Routentaxi, welche immer eine bestimmte Strecke fahren. Ebenso müssen Taxi eine feste Plakette im Frontfenster rechts installiert haben, diese hat eine Größe von 3×2 Pulgada (7,5 x 5 cm).

Anmerkung der Redaktion:

Es liest sich alles sehr spektakulär und zumindest hat man wieder eine Einnahmequelle gefunden (2. Nummernschild). Wie der Rest an Regeln und Gesetzen sich im Alltag bewähren wird bleibt abzuwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dominikanische Republik: Weitere Details zum neuen Verkehrsgesetz

Santo Domingo.- Das neue Verkehrsgesetz ist in einigen Punkten schon der Öffentlichkeit vorgestellt worden und erregte die Gemüter. Moto-Taxis brauchen eine Reflexions-Weste, aber noch viel schlimmer: man darf nur noch einen Passagier transportieren und der muss auch noch einen Helm tragen! Wie soll das noch wirtschaftlich gehen? Kinder darf man nicht mehr auf Mopeds per Concho transportieren.

Auch den Fahrern der Publico-Taxis (auch Linien-Taxis) geht es an die Geldbörse. 6 Passagiere plus Fahrer zu befördern, das geht in Zukunft nicht mehr. Max. 5 Personen pro Fahrzeug, mit Anschnallpflicht, dürfen transportiert werden. Hier drohen ebenfalls erhebliche Einnahmeverluste. Zudem kommt eine weitere Regelung auf die Fahrer hinzu: wer noch alte Autos hat, die sogenannten „chatarras“ (Schrottkisten), werden in den kommenden 10 Jahren von den öffentlichen Straßen entzogen. Es wird eine Liste angefertigt und die Steuerbehörde wird diese alten Kisten entfernen und zerstören. Zumindest ist dies mal im neuen Gesetz so vorgesehen. Entsprechende Kontrollen obliegen den Gemeinden, dem Bürgermeisteramt.

Ein Ende kommt auch für die „Kuhfänger“ an Fahrzeugen. Die teils monströsen Stoßstangen, welche hier in Handarbeit angefertigt werden, sind nicht mehr genehmigt. Ob vorne, hinten oder seitlich, es wird nur noch Zubehör genehmigt welches vom Fahrzeughersteller geliefert wird. Wer als Fahrzeugführer mit einem Auto / Geländewagen / Guagua / Bus erwischt wird der mit diesen massiven „Prallböcken“ unterwegs ist, der muss mit einer Geldstrafe rechnen die 1 – 5 Mindestlöhne beträgt.

Nicht nur Führer von Autos und Motorrädern drohen Strafen. Fußgänger, welche auf Straßen und nicht auf dem Bürgersteig gehen, wer nicht Fußgängerüberführungen benutzt, sondern die Straße überquert, wer nicht den Übergang am Zebrastreifen benutzt sondern seine eigene Route wählt um eine Straße zu überqueren, der muss ebenfalls mit Geldstrafen rechnen. Fußgänger müssen dann ihre Cedula vorzeigen, die Nummer wird registriert und das Vergehen ebenfalls. Das wird notiert im Wahlregister wie in einem Vorstrafenregister und in anderen offiziellen Dokumenten.

Weitere Verbote: Rechts gelenkte Fahrzeuge bleiben im öffentlichen Straßenverkehr verboten, Fahrzeuginsassen müssen auf allen Sitzen den Sicherheitsgurt anlegen. Wie schon erwähnt, muss der Sozius auf dem Motorrad ebenfalls einen Helm tragen, Radfahrer benötigen Reflektoren an der Kleidung.

Trunkenheit am Steuer ist ebenfalls untersagt. Wer alkoholisiert im öffentlichen Verkehr erwischt wird, muss mit Geldstrafen zwischen 5 – 10 Mindestlöhnen rechnen. Als alkoholisiert gilt jemand, der mehr als 0,5 Gramm Alkohol / Liter Blut in sich hat. Ebenso gilt ein absolutes Drogenverbot. Wer unter Einfluss von Rauschgift ein Fahrzeug führt, muss ebenso eine Buße von 5 – 10 Mindestlöhnen zahlen.

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