Dominikanische Republik: Pro consumidor gewinnt Prozess gegen KFC

 

Santo Domingo.- Das Oberste Verwaltungsgericht hat in einem Prozess zwischen KFC (Fast Food Kette – Kentucky Fried Chicken) und Pro consumidor (Verbraucherschutzbehörde) zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Streit gab es um 10 % Servicegebühr, diese hatte KFC von einem Kunden verlangt, obwohl dieser keine Bedienung in Anspruch genommen hatte, sondern das Essen zum Mitnehmen (parar llevar) geordert hatte.

Die 10 % Servicegebühr, welche per Gesetz, neben der Mehrwertsteuer (18 %) berechnet werden, sind nur dann komplett auf die Rechnung zu setzen, wenn der Gast auch einen Service in Anspruch genommen hat. Die Bedienung bekommt in der Dominikanischen Republik dann das Trinkgeld per Gesetz (Servicesteuer). Im Arbeitscode 28 steht dies ausdrücklich, dass der Bedienung in Speise- und Getränkelokalen, wie Cafeterias, Hotels, Restaurants etc., dieses Geld zusteht. Hat der Kunde aber keine Bedienung in Anspruch genommen, dann muss auch nicht diese Steuer bezahlt werden, dies wieder findet man niedergeschrieben in einer Resolution (Artikel 53).

In diesem Fall hatte Jack Michaelo Sanchez Bonetti gegen KFC geklagt und hatte sich an Pro consumidor gewannt.

Anmerkung der Redaktion: Dieses Fehlverhalten ist nicht nur bei KFC üblich, auch MC Donalds, Burger King und viele andere Fast Food Ketten kassieren die 10 % widerrechtlich ab. Ebenso agieren viele Restaurants, auch bei dem „Delivery-Service“. Nicht nur bei dem „Zum Mitnehmen“ muss auf die Trinkgeldssteuer verzichtet werden, auch beim Auslieferungsservice. Hier schlägt man ebenfalls gern zu und kassiert beim Verbraucher ab.

Weitere Artikel

Translate »