Dominikanische Republik: AMET beschlagnahmte 2.000 Fahrzeuge

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Santo Domingo.- Die Verkehrspolizei der Dominikanischen Republik (AMET) hat bis zum Montag mehr als 2.000 Fahrzeuge beschlagnahmt. Bei allen Fahrzeugen fehlte die aktuelle Steuermarke 2016/2017, deren Frist zur Besorgung am 6. Januar 2017 abgelaufen war. Diego Pesqueira, Sprecher der Polizeieinrichtung betonte, dass es keine Hetzjagd gegen Fahrzeugführer gegeben habe, man habe lediglich Verkehrskontrollen durchgeführt und auf die Einhaltung der Gesetze geachtet.

Die im Großraum Santo Domingo einbehaltenen Fahrzeuge wurden an vier Sammelpunkten abgestellt: Villa Mella, Santo Domingo Este, Av. España und Av. Monumental / Esq. Republica Colombia. Fahrzeughalter, welche ihr Auto wieder wiedererlangen wollen, müssen bei der Abholung die gültige Steuermarke vorlegen und den Nachweis der Zahlung einer Strafgebühr.

Anmerkung der Redaktion: Es ist wieder mal eine Geschichte aus dem paradiesischen Märchenbuch, eine Story über polizeiliche Willkür. Wenn der Polizeisprecher bestätigt, man habe Fahrzeuge im Rahmen von Verkehrskontrollen in Augenschein genommen um zu sehen wer die Gesetze erfüllt, dann ist es ja noch geringfügig glaubhaft. Wenn jedoch die AMET sich erdreistet die Fahrzeuge wegen fehlender Steuermarken zu beschlagnahmen, dann ist dies ein klarer Gesetzesverstoß und man muss sich fragen: Wie wollen Polizeieinrichtungen jemals erreichen, dass die Bevölkerung Respekt und Vertrauen gewinnt, wenn willkürliche Aktionen durchgeführt werden bei denen die Polizei (in diesem Fall die AMET) klar gegen geltende Gesetze verstößt? Siehe hierzu den Artikel vom Samstag: http://www.domreptotal.com/dominikanische-republik-amet-darf-autos-wegen-fehlender-marbete-nicht-konfiszieren/

Interessant ist auch, dass diese ungesetzlichen Fahrzeugentführungen nicht nur regelmäßig durchgeführt werden, sondern dass das Verwaltungsgericht damals auch festgelegt hatte: Illegale Fahrzeugbeschlagnahmung berechtigt den Fahrzeugbesitzer zu einem Schadensersatz in Höhre von 50.000 RD$. Leider, es ist kein Fall bekannt, wo je die AMET verklagt wurde. Was nutzen also Gesetze, die von der Staatsgewalt missbraucht und nicht geachtet werden? Was nutzen kluge Ratschläge von Anwaltsvereinigungen, wenn kein Anwalt je eine Schadensersatzklage durchgeboxt hat? Man kann nur festhalten: Gesetze zu missachten, sie zu missbrauchen oder eigene Interpretationen anzuwenden, führt nicht nur zur Bestrafung, auch zum Risiko des illegalen Einzuges des Fahrzeuges.

Weitere Hinweise: Mit dem Abschluss der Feierlichkeiten um Tag der Heiligen Drei Könige am 9.1. 2017 endet auch die Aussetzung der Sperrstunde. Ab sofort (Dienstag Nacht) gelten wieder die alten Regeln: Alkoholaussschank ist nach Mitternacht verboten. Demnach schließen entsprechende Lokalitäten um Mitternacht (So – Do). Nur in den Nächten von Freitag und Samstag darf bis 2 Uhr morgens geöffnet sein (manche Region / Stadt / Dorf oder Bar / Lokal hat Ausnahmegenehmigungen.

Weiterer Scherz zu diesem Thema: Listin Diario veröffentlichte am 9.1.2017 einen weiteren Artikel zu diesem Thema. Allerdings stammt der aus dem Jahre 6.1.2015! Welchen Sinn das nun hatte? http://www.listindiario.com/la-republica/2015/1/5/351450/Amet-retiene-1600-vehiculos-por-transitar-sin-marbete\

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