Santo Domingo.- Wer Kunde eines Kurierdienstes in der Dominikanischen Republik ist, muss sich bei der Zollbehörde registrieren. Wie die Allgemeine Zollleitung (DGA) mitteilt, hat man hierfür noch bis zum 28. Juli 2019 Zeit. Die Registrierung erfolgt im Registro Unico Aduanero (RUA).
Das Verzeichnis ist online und kann auf der Webseite der Zollbehörde geöffnet werden: https://www.aduanas.gob.do/servicios/introducción/ Der Benutzer der Kurierdienste muss hier einige allgemeine und persönliche Daten angeben, weiterhin will die Zollbehörde wissen, ob man Internetkäufe aus persönlichen Gründen tätig, oder zu kaufmännischen Zwecken.
Der Zoll will so einen Missbrauch besser kontrollieren, denn nur Privatpersonen können Waren bis zu einem Wert von 200 USD zollfrei einführen, Handelsware muss verzollt werden.
Neben der Möglichkeit, sich über die Webseite der DGA zu registrieren, kann man dies auch über das Portal seines Kurierdienstes tun. Nach der Registrierung bekommt der Kunde eine Bestätigungs – Email, diese muss innerhalb von 24 Stunden bestätigt werden. Damit ist die Registrierung dann abgeschlossen. Wer als Nutzer der Kurierdienste etwas bestellt hat, aber nicht im Verzeichnis registriert ist, riskiert die Einhaltung seiner Pakete durch den Zoll.
Diese Norm wurde bereits im April vergangenen Jahres beschlossen, man möchte nun prüfen, ob Kaufleute den Service missbrauchen und Handelsware über PO Box-Dienstleister ins Land bringen ohne Steuern zu zahlen.
Quelle + Foto: DGA