Dominikanische Regierung reagiert auf US‑Zollmaßnahme – Dekret gegen Import von Waren aus Zwangsarbeit“

SANTO DOMINGO. – Die Regierung der Dominikanischen Republik hat per Dekret ein Verfahren zur Verhinderung, Identifizierung und Einschränkung der Einfuhr von Waren, Produkten und Gütern eingeführt, die unter Zwangsarbeit hergestellt oder erworben wurden.

Mit dieser Maßnahme soll der Schutz der Menschenrechte gestärkt und die Erfüllung internationaler Verpflichtungen sichergestellt werden, die das Land eingegangen ist.

Das Dekret wurde erlassen, nachdem die Vereinigten Staaten einen Zollsatz von 12,5 % gegen die Dominikanische Republik verhängt hatten. Washington begründet dies damit, dass das Land bislang keine wirksame Regelung gegen den Import von Waren aus Zwangsarbeit eingeführt oder umgesetzt habe.

Befugnisse der Zollbehörde

Das Dekret ermächtigt die Generaldirektion der Zollverwaltung (DGA), die Einfuhr von Waren zu verbieten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden.

Die Bestimmungen gelten auch für Waren, die sich bereits auf dem Weg befinden, in Häfen lagern oder sich in einem Zollverfahren vor der endgültigen Einfuhr ins Land befinden.

Die DGA kann je nach Fall die Rücksendung, Zerstörung oder andere rechtlich zulässige Maßnahmen anordnen und muss ein Verzeichnis der verbotenen Waren führen.

Internationale Zusammenarbeit

Darüber hinaus fördert das Dekret die internationale Kooperation, den Informationsaustausch und die Anwendung bewährter Verfahren mit Behörden anderer Staaten, um potenziell unter Zwangsarbeit hergestellte Waren zu identifizieren.

Ein weiterer Artikel sieht eine Koordination zwischen den Ministerien für Arbeit, Industrie und Handel, dem Außenministerium, der Staatsanwaltschaft und anderen zuständigen Behörden vor, um die Prävention und Kontrolle im internationalen Handel zu stärken. (DomRepTotal)

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