Dominikanische Republik: Neue Schonzeit für Krebse

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Santo Domingo.- Mit einem Dekret, unterzeichnet von Regierungspräsident Danilo Medina, wurde eine neue Schonzeit für Krebse festgelegt. Der Erlass 6-18 sieht jetzt eien Schonzeit vom 1. März bis zum 30. Juni vor.

Die neue Regelung soll verhindern, dass einige Krebsarten aussterben, bedroht sind vor allem die Arten Paloma Cueva, Zumba oder Pelú, Cangrejo Moro, Cangrejito Rojo und Jaiba Sirica.

Die alte Gesetzesfassung (813 – 08) hatte die Schonzeit festgelegt vom 1. Dezember – 30. April. Neue technische Studien von Biologen und Beobachtungen von Fischern, die Krebse in den Mangrovenwäldern fangen, zeigten jedoch, dass die Reproduktionszeit nicht mit der Schonzeit übereinstimmte.

Dies war der Grund für eine Neufassung des Dekretes, die nun den Bestand vieler Arten besser schützen soll. Der Artikel 2 des Erlasses 6 – 18 verbietet in dieser neuen Schonzeit den Besitz, die Ausfuhr und die Vermarktung von Krebsen und Krebsfleisch. Grundsätzlich ist das Fangen von Jungkrebsen verboten, weder zur Haltung im Garten, noch als Köder darf man die Jungtiere verwenden, da in dieser Phase kein Geschlecht zu erkennen ist.

CODOPESCA, der Dominikanische Rat für Fischerei und Wasserkulturen, ist für die Kontrollen und Einhaltung der Schonzeit verantwortlich.

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