
Santo Domingo.- Im Jahr 2025 übernachteten laut der dominikanischen Zentralbank 34 % der Touristen, die die Dominikanische Republik besuchten, in Kurzzeitmietunterkünften, bei insgesamt 8.860.709 Besuchern.
Dieses Verhalten zeigt einen steigenden Trend. Im Jahr 2024 entschieden sich 2.564.651 Nicht-Einwohner für diese Art der Unterkunft, und im Vergleich zu 2025 ist ein Anstieg der Nachfrage nach Kurzzeitmieten um 17,6 % zu verzeichnen.
In diesem Zusammenhang erklärte die Vizepräsidentin des Hotel- und Tourismusverbandes der Dominikanischen Republik (Asonahores), Aguie Lendor, dass der Hotelsektor eine „viel umfassendere” Regulierung von Kurzzeitvermietungen wie Airbnb anstrebt, und zwar durch einen Gesetzentwurf, der steuerliche Aspekte, die Nutzung von Grundstücken und den Betrieb der Unterkünfte umfasst.
Sie wies darauf hin, dass der Vorschlag klare Regeln dafür festlegen soll, wo diese Unterkünfte betrieben werden dürfen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Sicherheitsstandards, ähnlich denen, die für Hotels zum Schutz der Touristen gelten.
Er erklärte, dass das Ministerium für Tourismus (Mitur) die Befugnis hätte, alles im Zusammenhang mit der Unterkunftseinheit zu regulieren, einschließlich der Erteilung von Lizenzen sowohl für den Betreiber als auch für den Eigentümer und die Einheit selbst, damit diese registriert sind und über Maßnahmen wie Überwachungskameras verfügen.
„Die Sicherheit der Touristen liegt in der Verantwortung aller, unabhängig davon, wo sie untergebracht sind“, betonte die Geschäftsführerin.
Lendor hob hervor, dass der Privatsektor gemeinsam mit dem Mitur an einem von der Institution vorgelegten Verordnungsentwurf gearbeitet habe, wobei sie die Bereitschaft zum Dialog würdigte und darauf hinwies, dass bereits Anmerkungen gemacht worden seien, die in die endgültige Fassung des Dokuments aufgenommen würden.
Außerdem betonte sie, dass die Generaldirektion für interne Steuern (DGII) die Erhebung der entsprechenden Steuern für zu kommerziellen Zwecken vermietete Einheiten sowohl vom Eigentümer, der Gewinne erzielt, als auch von der Vermittlungsagentur, die die Vermietung durchführt, gewährleisten muss.
„Jede Einheit muss die entsprechenden Steuern zahlen“, erklärte sie laut Acento.
Er wies auch auf die Notwendigkeit hin, Kriterien der Raumordnung anzuwenden, wie z. B. die Begrenzung der Anzahl der Einheiten pro Quadratkilometer, ähnlich wie bei Hotels, um die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells zu gewährleisten.
Er stellte klar, dass diese Vorschläge nicht darauf abzielen, die Vermietung an Touristen zu behindern, sondern Konflikte in den Gemeinden zu verhindern, wo die Ablehnung nicht den Touristen gilt, sondern dem Zusammenleben mit unbekannten Personen in Wohngebieten. (arecoa)