Santiago.- Der Fall kann zu einem Präzedenzfall werden. In der vergangenen Woche hatten die Ärzte eines Kinderhospitals gegen den Willen der Eltern vor Gericht ihre Behandlungsmaßnahmen durchgesetzt. Vorgeschichte: Das Baby war eine Frühgeburt, drei Monate zu früh zur Welt gekommen, dazu litt das Neugeborene an Anämie und einer bakteriellen Blutinfektion.
Aus diesem Grund wollten die Ärzte eine Bluttransfusion durchführen, die Eltern, Anhänger der Glaubensgemeinschaft „Zeugen Jehovas“ wollten dies verhindern, aus Glaubensgründen. Das Gericht traf eine klare Entscheidung, für die Ärzte. So oft wie erforderlich durften sie nach dem Urteilspruch der Richter das Blut austauschen. Es ist der erste Fall dieser Art, so ein Mitarbeiter des Ministeriums für Öffentlichkeit. Das Urteil kann sich in kommenden und ähnlichen Fällen als bindend erweisen. Das Urteil der Richter stehe über dem Glauben, so der Sprecher des Ministeriums. Nach der dominikanischen Verfassung gehe es um das basische Recht auf Leben.
Bei den Zeugen Jehovas handelt es sich um einen biblischen Befehl, aus Achtung vor Gott, der einem das Leben geschenkt hat, verzichtet man auf Transfusionen von Blut.