Dominikanische Republik: Alkoholverbot vor den Wahlen und andere Sicherheitsregeln

 

Santo Domingo.- Der Zentrale Wahlrat (JCE) gab am Dienstag bekannt, dass 24 Stunden vor den Wahlen (kommender Samstag) und am Wahltag (Sonntag) besondere Regeln einzuhalten sind. So ist der Verkauf von alkoholischen Getränken verboten, Wahlpropaganda muss eingestellt werden, es gibt weder Manifeste, noch Werbung in TV und Radio oder Verteilungen von Propagandamaterial. Ebenfalls ist das Tragen von Schusswaffen in dieser Zeit verboten.

Mit diesen Maßnahmen will man mehr Sicherheit schaffen und es den Bürgern erleichtern zu den Wahllokalen zu gelangen um ihr Stimmrecht auszuüben. Das JCE verweist auf das Wahlgesetz 275-97, welches erlaubt derartige Maßnahmen zu ergreifen. Es soll ein friedliches Ambiente herrschen um den Erfolg der Wahlen zu garantieren.

Der Artikel 108 verbietet so Manifeste und andere Wahlspektakel am Wahltag, sowohl in den Wahllokalen noch davor. Ebenso sind 24 Stunden vor der Wahl politische Versammlungen untersagt. Wahlpropaganda darf nicht mehr stattfinden, weder in Radiospots noch im Fernsehen.

Der Verkauf von Alkohol darf wieder aufgenommen werden nachdem Wahllokale für drei Stunden geschlossen wurden. Das Gesetz 275-97 verbietet das Tragen von Schusswaffen während der Öffnungszeiten von Wahllokalen.

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