
Santo Domingo.- Die Kosten für die Ausstellung eines Führungszeugnisses, auch bekannt als Bescheinigung über die Unbescholtenheit, sind gemäß der auf der Website der Generalstaatsanwaltschaft (PGR) veröffentlichten Gebührenaktualisierung um 200 Pesos gestiegen.
Ab sofort müssen Bürger 800 Pesos für die Ausstellung dieses Dokuments bezahlen.
Das Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, mit dem nachgewiesen wird, dass der Antragsteller nicht vorbestraft ist. Es wird in der Regel für berufliche, akademische, einwanderungsrechtliche und andere administrative Zwecke benötigt.
Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft kann die Bescheinigung persönlich in einem der Bürgerzentren (CAC) oder über die Online-Dienste auf ihrer offiziellen Website www.pgr.gob.do beantragt werden.
Was ist erforderlich, um die Bescheinigung zu erhalten?
Auf ihrer Website weist die PGR darauf hin, dass für die Beantragung eine Kopie des Ausweises und der Nachweis über die Zahlung der Dienstleistungsgebühr in Höhe von 800 Pesos erforderlich sind, die bei der Banco de Reservas oder über die Option „Servicios/Pagos en línea” (Online-Dienste/Zahlungen) auf der Website der PGR entrichtet werden kann.
Falls der Bürger Änderungen seines Vor- oder Nachnamens vorgenommen hat, muss er eine Kopie des Ausweises vorlegen, in dem diese Änderung vermerkt ist, oder, falls dies nicht möglich ist, eine Bescheinigung einer offiziellen Institution, wie beispielsweise der Zentralen Wahlkommission im Falle dominikanischer Staatsbürger, in der die Änderung vermerkt ist. Erhalten Sie in Ihrem E-Mail-Postfach eine wöchentliche Zusammenfassung der wichtigsten Nachrichten, die für die dominikanische Diaspora und die Vereinigten Staaten von Interesse sind.
Die PGR weist auch darauf hin, dass für Minderjährige keine Führungszeugnisse ausgestellt werden und dass ausländische Staatsbürger, die keinen dominikanischen Personalausweis besitzen, den Antrag persönlich in den Bürgerzentren stellen müssen.
Wenn das System Fehler in den Daten des Antragstellers aufweist oder eine unbekannte Vorstrafe anzeigt, muss sich der Bürger an das nächstgelegene CAC wenden oder die Online-Supportkanäle nutzen, um Hilfe zu erhalten.
(DL)