UNO meldet Rückschritte im Gesundheitsrecht in der Dominikanischen Republik

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Genf.- Es geht um das Gesundheitsrecht in der Dominikanischen Republik, speziell um Abtreibungen.

Die UNO hat nun mitgeteilt, dass eine Gruppe von Fachleuten festgestellt hat, dass es ein schweres Zurückweichen im Recht auf die sexuelle und reproduktive Gesundheit im Land gibt und man die Behörden gebeten hat, die Frauen und Kinder zu schützen.

Damit bezieht die UNO klar Stellung gegen den von den Abgeordneten bereits abgestimmten neuen Gesetzesentwurf zum Thema Abtreibung. Kommt dieses Gesetz auch beim Senat durch, dann bedeutet das: Frauen haben unter keinen Umständen mehr das Recht auf eine Abtreibung. Weder bei Inzest. Vergewaltigung, Bedrohung des eigenen Lebens oder der Feststellung einer Fehlbildung beim Kind.

Das Gesetz, so die UNO, hebt das Recht zum Zugang zu den Dienstleistungen eines Abortes auf. A) wenn der Fötus außerhalb der Gebärmutter nicht überleben kann. B) Wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist und C) Wenn die Schwangerschaft das Produkt einer Gewalttat ist, Blutschande oder Vergewaltigung.
Frauen drohen bei der Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs 2-3 Jahre Gefängnis, den Fachleuten, welche den Eingriff durchführen, 4-10 Jahre Haft. Das neue Gesetz will jedoch auch hier Verschärfungen einführen. Schwangere sollen mit bis zu 10 Jahren Haft bestraft werden können, dem Ärzten, welche eine solche Abtreibung durchführen, könnten dann mit 30-40 Jahren Haft bestraft werden. Weist man ihnen mehrere Abtreibungen nach, soll die Strafe sich bis zu 60 Jahre akkumulieren.

Die UNO bittet Danilo Medina und seine Regierung dringend, die internationalen Pflichten der Menschenrechte anzunehmen.

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