Das im Juni 2017 in Kraft getretene Gesetz 155-17 übernimmt internationale Standards im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und entspricht den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).
Eines der Themen, das sowohl in Finanzkreisen als auch in der Öffentlichkeit die meisten Diskussionen auslöst, ist die Befugnis der Banken, Kundenkonten einseitig zu schließen. Dieser Artikel zielt darauf ab, die Finanzwelt, Kommunikatoren und die allgemeine Öffentlichkeit über die Rechtsgrundlage dieser Befugnis aufzuklären, Missverständnisse zu vermeiden und die Bedeutung des Verständnisses des regulatorischen Kontextes, in dem diese Praxis steht, hervorzuheben.
Das Gesetz Nr. 155-17 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (PLAFT) ist heute die wichtigste Rechtsgrundlage, die Finanzinstitute dazu ermächtigt, restriktive Maßnahmen wie die Schließung von Konten zu ergreifen, wenn sie Risiken im Zusammenhang mit illegalen Aktivitäten erkennen.
Das Gesetz 155-17, das im Juni 2017 in Kraft getreten ist, berücksichtigt internationale Standards im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und entspricht den Empfehlungen der Financial Action Task Force (FATF).
Wann kann eine Bank das Konto/die Konten eines Kunden schließen?
Das Gesetz 155-17, das im Juni 2017 in Kraft getreten ist, enthält internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche:
Sorgfaltspflicht gegenüber seinen Kunden,
Identifizierung und Überprüfung der Identität von Kunden und wirtschaftlichen Eigentümern,
Kontinuierliche Überwachung von Transaktionen,
Meldung verdächtiger Transaktionen an die Finanzanalyseeinheit (UAF),
Ergreifung von Abhilfemaßnahmen im Falle von Risiken der Geldwäsche oder illegalen Finanzierung.
Konkret sieht das Gesetz vor, dass beaufsichtigte Unternehmen von der Aufnahme oder Fortsetzung von Geschäftsbeziehungen absehen müssen, wenn:
sie nicht in der Lage sind, vollständige Informationen zu erhalten oder die Identität des Kunden angemessen zu überprüfen,
sie Transaktionen entdecken, die ein unannehmbares Risiko darstellen, oder verdächtige Aktivitäten ohne vernünftige Begründung feststellen.
Dies bedeutet, dass die Bank rechtlich befugt ist, die Geschäftsbeziehung zu beenden, d.h. das Konto zu schließen, wenn es im Laufe einer bestehenden Geschäftsbeziehung Hinweise auf ein erhöhtes Risiko oder die Nichteinhaltung der Meldepflichten durch den Kunden gibt.
Obwohl die Banken diese Befugnis haben, ist sie nicht willkürlich oder diskretionär. Sie muss auf einer dokumentierten Risikoanalyse und der Einhaltung interner Geldwäschebekämpfungsmaßnahmen beruhen, die jedes Institut gemäß den Vorschriften der Bankenaufsicht und anderer zuständiger Behörden ordnungsgemäß genehmigt haben muss.
Mit anderen Worten:
Die Schließung muss durch vernünftige Gründe gerechtfertigt sein, die sich aus einer Risikobewertung ergeben.
Sie muss nach den im Kontovertrag und in den internen Verwaltungsvorschriften festgelegten Verfahren erfolgen.