Dominikanische Republik: Reform beim Notwehr – Gesetz

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Santo Domingo.- Es hat lange gebraucht bis man das Notwehrgesetz überarbeitet und Klarheit geschafft hat. Bisher durfte man zwar von seiner Schusswaffe bei Selbstverteidigung Gebrauch machen, eine gültige Lizenz vorausgesetzt, doch wurde man oft danach selbst zum Justizopfer. Selbst bei sehr klarem Sachverhalt, zum Beispiel einem bewaffneten Raubüberfall, kam derjenige, der sich verteidigte, in Haft. Man musste ganz genau im Fall ermitteln, das konnte dauern. Falls also jemand von seiner Waffe Gebrauch machte und dabei eine Person verletzte / tötete, es wurde ermittelt…

Diese Ermittlung gegen die Person, die sich zu Recht verteidigt hat, wurde beschleunigt oder beendet, wenn man oft ein wenig Gleitmittel ($$$) verteilt hat. Damit soll es nun ein Ende haben, am 30.6.17 wurde vom Nationalen Kongress das neue Gesetz zur Selbstverteidigung gebilligt. Ab sofort darf man sich verteidigen gegen Diebe und Verbrecher, mit dem Recht auf eigene körperliche Unversehrtheit und um seine Vermögenswerte zu schützen. Eine Verteidigung ist nun (angeblich) ohne eine weitere Strafverfolgung möglich.

Wichtig ist dabei: Diese neue Verteidigungsregel gilt nur bei der Verteidigung im eigenen Heim! Eine Erweiterung des Gesetzes ist jedoch möglich, so dass man auch im eigenen Fahrzeug oder in seiner Firma die Selbstverteidigung zum Schutz seiner Werte ausüben kann ohne eine Ermittlung gegen sich selbst zu fürchten. Ein interessanter Zusatz bei dem neuen Gesetz ist, dass man sich auch gegen uniformierte Polizisten wehren darf, wenn diese zum Beispiel unberechtigt das Haus / Grundstück betreten oder man nicht sicher ist, ob es sich um Verbrecher in Polizeiuniform handelt.

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