Dominikanische Republik: Pro consumidor fordert von LHVC eine Rückzahlung an Kunden von mehr als 384tsd US Dollar

Puerto Plata.- Eine Gruppe von Unternehmen des Hotelkonsortiums Lifestyle Holidays Vacation Club muss innerhalb von 30 Tagen 384.669 US-Dollar an 28 Verbraucher zurückgeben, nachdem ProConsumidor am 9. Juli dieses Jahres die Resolution 652-2021 erlassen hat.

Die 28 Verbraucher, die von Rechtsanwalt Angel Lockward vertreten wurden, reichten bei ProConsumidor eine Klage gegen die Firmen Lifestyle Holidays Vacation Club, Operadora H.R, Sparkles Dominicana Management Services und Lifestyle Holidays Assets Holding ein, weil die Beschwerdeführer einen Mitgliedsvertrag mit dem Ferienclub-Anbieter abgeschlossen hatten, der buchungspflichtige Hotelunterkünfte in Puerto Plata und Punta Cana beinhaltete.

Die Beschwerdeführer weisen jedoch darauf hin, dass, als sie versuchten, Reservierungen für die Nutzung der Hotels vorzunehmen, der Anbieter ihnen mitteilte, dass kein Platz mehr frei sei, was die Nutzung ihrer Urlaubsmitgliedschaft verhinderte, so dass sie eine Rückerstattung in Höhe von einer Million Dollar forderten, wobei einige der beschwerdeführenden Verbraucher nicht durch Anwälte vertreten waren.

Ein weiteres Element, das ProConsumidor berichtet wurde, war, dass der Lifestyle Holidays Vacation Club, der Auftraggeber, nicht existiert, da er auf den Jungferninseln eingetragen ist und es keine Unterschrift oder Stempel des Unternehmens auf den Verträgen gibt, so Listín Diario.

Außerdem prangerten die Beschwerdeführer die Tatsache an, dass das Unternehmen in der Dominikanischen Republik Verträge abschließt, obwohl es nicht nach den Gesetzen des Landes gegründet wurde, und dass der Lieferant ein Steuervergehen begeht, da er Steuern einbehält.

In der Entscheidung von ProConsumidor heißt es, dass aus Sicht des Verbrauchers zu bedenken ist, dass das Gesetz präzise auf die Notwendigkeit klarer Regeln bei Vertragsabschlüssen hinweist.

Darin wird hervorgehoben, dass die Anbieter fahrlässig gehandelt haben, indem sie die vertraglich vereinbarte Leistung nicht rechtzeitig erbracht haben, eine Leistung, die von den Verbrauchern bereits bezahlt wurde, wie es in der von ProConsumidor hinterlegten Beweisakte heißt.

Dies stellt einen Verstoß gegen eine der Verpflichtungen des Lieferanten dar, nach den Grundsätzen des ehrbaren Kaufmanns zu handeln.

Anmerkung: LHVC – Lifestyle Holidays Vacation Club – bietet Urlaubsprogramme an, die man allgemein als TIMESHARING bezeichnet.

Quelle: ARECOA

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