Dominikanische Republik: IDAC gibt Regeln für Drohnen-Nutzung bekannt

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Santo Domingo.- Vom kleinen Spielzeug und Fluggerät über Hobbygeräte bis hin zu professionellen Drohnen, in der Luft bewegt sich viel. Vor allem die faszinierenden Aufnahmen (Videos und Fotos) mit Drohnen begeistern Jeden. In der Dominikanischen Republik hat man lange zugeschaut, nun hat das Dominikanische Institut des Zivilen Flugwesens neue Regeln herausgegeben für den Betrieb dieser Fluggeräte.

Unbemannte Fluggeräte (Drohnen) dürfen nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen, einschließlich des Zubehörs der sich mit den Geräten in die Luft bewegt. Insgesamt umfasst das neue Regelwerk 15 Seiten und 22 Artikel, es gibt zahlreiche Einschränkungen.

Wer eine Drohne bedient muss die Sicherheit von Personen gewährleisten, öffentliches und privates Eigentum schützen und darf keinesfalls die Intimsphäre von Personen verletzen. Ebenso ist es verboten riskante Flugmanöver zu vollziehen und damit andere Flugzeuge (in der Luft und am Boden) gefährden. Für bestimmte Regionen sind Genehmigungen erforderlich, so das Reglement der IDAC.

Dies gilt vor allem auch für den Nachtbetrieb. Hier bedarf es immer einer speziellen Genehmigung. Wer eine Drohne steuert muss volljährig sein, muss die Sprache Spanisch beherrschen (Lesen, schreiben, sprechen) und nachweisen dass er einen Unterricht absolviert hat mit seinem Fluggerät (Theorie und Praxis).

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