
SANTO DOMINGO (Dominikanische Republik) – Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat ein Kollegialgericht einen Mann, der am 16. Januar 2023 einen Ausländer in Ensanche Dubreau (Los Callejones), Puerto Plata, ermordet hat, zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt.
Waster Rafael Mancebo Pérez wurde des Mordes an dem deutschen Staatsbürger Günther Holger Botschek für schuldig befunden, der sich in einem Haus in dem genannten Sektor nach einem Streit um das Grundstück ereignet hatte.
In dem Prozess wurde festgestellt, dass der Verurteilte einen Kaufvertrag über das Grundstück, das dem Ausländer im Jahr 2021 gehörte, gefälscht hatte, dessen Unterschrift vom Nationalen Institut für forensische Wissenschaften (Inacif) als nicht authentisch bestätigt wurde.
Aus der von Staatsanwalt Julio César Gómez Quintana erstellten Akte geht hervor, dass der leblose Körper von Herrn Botschek in dem besagten Haus mit offensichtlichen Anzeichen von Gewaltanwendung und einer Einstichwunde im Hinterkopfbereich des Schädels gefunden wurde.
Neben der Leiche befand sich der jetzt verurteilte Mancebo Pérez, mit Blutflecken an den Händen und Fingernägeln, in einer ausweichenden Haltung.
Der gerichtliche Autopsiebericht Nr. 043-2023, der von der Inacif ausgestellt wurde, besagt, dass der Tod durch schwere multiple stumpfe Traumata infolge von Schlägen mit stumpfen Gegenständen verursacht wurde.
Die Leiche wies außerdem Anzeichen einer Strangulierung und zahlreiche Risswunden an Thorax, Hals, Gesicht und anderen Körperteilen auf. Der Todesmechanismus war zerebrale Hypoxie, was als gewaltsamer Tod mit medizinisch-rechtlicher Tötungsursache eingestuft wurde.
Die Staatsanwaltschaft, die bei der Anhörung durch die Staatsanwältin Karen Lidia Santana vertreten war, wies die Schuld des Verurteilten vor dem von der Richterin Jakayra Veras geleiteten Gericht nach, das die von der Anklagebehörde vorgelegten Sachverständigen-, Material-, Zeugen- und audiovisuellen Beweise als gut und gültig anerkannte.
Der Fall wurde rechtlich als Verstoß gegen die Artikel 150, 151, 295, 296 und 302 des dominikanischen Strafgesetzbuches eingestuft, die die Verbrechen Mord, Urkundenfälschung und Verwendung falscher Dokumente unter Strafe stellen.
Die verhängte Strafe muss in der Strafvollzugs- und Rehabilitationsanstalt San Felipe de Puerto Plata verbüßt werden. (Quelle: Pressestelle der Staatsanwaltschaft, pgr.gob.do)