Dominikanische Republik: Freiheit nach 20 Jahren Untersuchungshaft ohne Verurteilung!

SANTO DOMINGO. – Ein Mann, der fast 20 Jahre lang ohne endgültige gerichtliche Entscheidung in Untersuchungshaft saß, hat dank der öffentlichen Verteidigung des Gerichtsbezirks Montecristi seine Freiheit zurückerlangt.

Er war seit dem 20. Juni 2006 im Zentrum für Korrektur und Rehabilitation Beller in Dajabón untergebracht – ausschließlich auf Grundlage einer Untersuchungshaft.

Die Unregelmäßigkeit wurde von Pflichtverteidigern entdeckt, die das Verfahren überprüften und eine Rekonstruktion seiner Prozessakte veranlassten. Dabei stießen sie auf medizinische Berichte, die seinen psychischen Zustand belegten. Schon am 19. März 2009 hatten Verteidigung und Staatsanwaltschaft ein besonderes Verfahren für nicht zurechnungsfähige Personen beantragt. Das Gericht lehnte dies ab, setzte das Verfahren aus und ließ den Mann damit fast 20 Jahre in einem juristischen „Limbo“.

Die öffentliche Verteidigung leitete daraufhin eine Strategie ein, die ein Habeas-Corpus-Verfahren und eine Berufung einschloss. Am 25. Februar 2026 ordnete das Berufungsgericht schließlich seine sofortige Freilassung an.

„Dieses Ergebnis bestätigt unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass niemand im Justizsystem unsichtbar bleibt. Die Verteidigung der Menschenwürde, der effektive Zugang zur Justiz und die uneingeschränkte Achtung der verfassungsmäßigen Garantien sind Prinzipien, die unsere tägliche Arbeit leiten“, erklärte der nationale Direktor der öffentlichen Verteidigung, Rodolfo Valentín Santos.

Kritisches Resümee

Dieser Fall ist ein erschütterndes Beispiel für das Versagen der dominikanischen Justiz:

  • Untersuchungshaft als Dauerzustand: Fast zwei Jahrzehnte ohne Urteil widersprechen jedem rechtsstaatlichen Prinzip. Untersuchungshaft darf niemals zu einer faktischen Strafe werden.
  • Institutionelles Versagen: Bereits 2009 lag ein Antrag auf ein Sonderverfahren für psychisch Erkrankte vor. Statt einer klaren Lösung wurde das Verfahren „ausgesetzt“ – ein juristisches Vakuum, das den Betroffenen seiner Rechte beraubte.
  • Fehlende Kontrolle: Weder Gerichte noch Staatsanwaltschaft griffen ein, um die Situation zu beenden. Erst die öffentliche Verteidigung brachte den Fall ans Licht.
  • Gefahr für Rechtsstaat und Gesellschaft: Solche Fälle untergraben das Vertrauen in die Justiz und zeigen, dass Menschenrechte ohne wirksame Kontrolle leicht verletzt werden können.

👉 Der Fall macht deutlich: Die dominikanische Justiz braucht dringend klare Fristen, verbindliche Verfahren und institutionelle Verantwortung, um zu verhindern, dass Menschen im System „verschwinden“. Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht nur Gesetze zu haben, sondern sicherzustellen, dass sie angewendet werden – transparent, fair und menschenwürdig. (DomRepTotal)

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