
🇩🇴 SANTO DOMINGO. – Der Senat hat am Freitag in zweiter Lesung das Reformprojekt zur Ley Orgánica de la Policía Nacional verabschiedet. Die Initiative war sieben Monate lang von einer Sonderkommission geprüft worden und geht nun an die Abgeordnetenkammer.
Die Reform verschärft die Sanktionen gegen Beamte, die Missbrauch begehen, und sieht Gehaltskürzungen, den Entzug von Zusatzleistungen sowie Einschränkungen bei Beförderungen vor.
Missbräuchliches Verhalten
Artikel 155 schreibt vor, dass der Einsatz von Gewalt durch die Polizei verhältnismäßig sein muss; jeder Überschuss gilt als Amtsmissbrauch.
Artikel 227 definiert als besonders schwere Vergehen u. a. vorsätzliche Schäden durch übermäßige Gewaltanwendung oder Waffengebrauch, unmenschliche oder diskriminierende Behandlung von Personen in Gewahrsam sowie Durchsuchungen auf Grundlage von Rasse, Aussehen oder Geschlechtsidentität.
Gehaltskürzungen
Artikel 231 legt ein System wirtschaftlicher Sanktionen fest:
- Leichte Verstöße: Abzug von 5 bis 15 Tagen Grundgehalt
- Schwere Verstöße: Abzug von 15 bis 60 Tagen
- Sehr schwere Verstöße: Suspendierung ohne Gehalt für 61 bis 120 Tage
Artikel 276 bestimmt zudem, dass Beamte, die vorläufig wegen sehr schwerer Verstöße suspendiert werden, alle Zusatzleistungen verlieren, jedoch weiterhin das Grundgehalt erhalten. Abzüge dürfen maximal 50 % des Nettogehalts betragen.
Beförderungen eingeschränkt
Artikel 72 untersagt Beförderungen für Beamte, die im letzten Jahr wegen schwerer oder sehr schwerer Verstöße sanktioniert wurden. Wer innerhalb von zwei Jahren drei leichte Verstöße ansammelt, darf ein Jahr lang nicht befördert werden.
Nach der Zustimmung im Senat wird das Projekt nun von der Abgeordnetenkammer behandelt. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann es dem Präsidenten zur Verkündung vorgelegt werden. (DomrepTotal)