Dominikanische Republik: Das Ausstellen von Wildtieren in öffentlichen Räumen wird gesetzlich bestraft

Santo Domingo.- Die neue Regelung verbietet die Verwendung exotischer Tiere an Stränden, Flüssen und in Parks zu Unterhaltungszwecken, für Fotoshootings oder Spaziergänge.

Das Umweltministerium warnte, dass diejenigen, die Wildtiere und exotische Tiere in öffentlichen Räumen wie Stränden, Flüssen oder Parks ausstellen, mit rechtlichen Konsequenzen für diese Praxis rechnen müssen, deren Verbot in einer kürzlich erlassenen Verordnung enthalten ist.

Der Beschluss 0047-2025, der die Zurschaustellung von Wild- und Exoten an Stränden, Flüssen und anderen öffentlichen Orten verbietet, wurde am 11. Juli erlassen und vom Minister Paíno Henríquez unterzeichnet.

Die Verordnung beschränkt die Ausstellung von Wild- und Exoten in den genannten Bereichen „zu Erholungs- oder Unterhaltungszwecken, für Fotoshootings und Spaziergänge, da dies Risiken für das Wohlergehen der Tiere und die Sicherheit der einheimischen und ausländischen Bürger mit sich bringt”.

Der Beschluss fügt hinzu, dass die Ausstellung von Wild- und Exoten nur in vom Umweltministerium genehmigten Einrichtungen erlaubt ist, um das Wohlergehen der Tiere und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.

Außerdem werden das Vizeministerium für Schutzgebiete und Biodiversität, das Vizeministerium für Küsten- und Meeresressourcen und die anderen zuständigen Stellen angewiesen, „die Überwachung, Inspektionen, Beschlagnahmungen und rechtliche Schritte gegen natürliche und juristische Personen durchzuführen, die Wild- und Exotische Tiere in öffentlichen Räumen ausstellen, sowie die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten, um die Einhaltung des Beschlusses zu gewährleisten”.

In einer der Erwägungsgründe der Verordnung wird ausgeführt, dass die Behörden die Praxis der Ausstellung von Tieren an Stränden und anderen öffentlichen Orten des Landes festgestellt haben, „was Risiken für das Wohlergehen der Tiere, die Sicherheit der Bürger und den Umweltschutz mit sich bringt”.

Umweltbildung
Gemäß den Vorschriften müssen die Behörden Programme zur Umweltbildung, Aufklärung und Sensibilisierung durchführen, um eine Änderung der Einstellung der Bevölkerung zu bewirken, die den Schutz und die Erhaltung von Wild- und Exoten fördert. (DL)

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