Dominikanische Republik: Falschparken im DN kostet ab sofort 5.000 DOP

SANTO DOMINGO. Seit diesem Montag werden Autofahrer, die ihre Fahrzeuge auf den Straßen des Nationaldistrikts falsch parken, gemäß dem Gesetz über Mobilität, Landverkehr, Verkehr und Straßenverkehrssicherheit mit einer Geldstrafe von 5.000,00 RD$ belegt.

Die neue Regelung sieht auch vor, dass das Fahrzeug, wenn es abgeschleppt und innerhalb von 90 Tagen nicht abgeholt wird, vom Staat in einer öffentlichen Auktion verkauft werden kann, um die Kosten für Transport, Lagerung und Veröffentlichung zu decken.

Diese Maßnahmen sind Teil des Plans „RD se mueve” (RD bewegt sich), mit dem der Verkehr im Großraum Santo Domingo entlastet werden soll und der nun in seine dritte Phase eingetreten ist, in der das Linksabbiegen auf wichtigen Straßen verboten ist.

Artikel 242 Absatz I des Gesetzes 63-17 legt fest, dass „die abgeschleppten Fahrzeuge an ihre im Nationalen Kraftfahrzeugregister eingetragenen Eigentümer oder an diejenigen, die im Falle einer Verkaufs- oder Übertragungsmitteilung gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes als Käufer aufgeführt sind, zurückgegeben werden. Falls Gründe vorliegen, die den Eigentümer daran hindern, das Fahrzeug abzuholen, kann er eine Vollmacht für die Abholung ausstellen”.

Absatz II besagt hingegen, dass „für jeden Tag nach den ersten vierundzwanzig (24) Stunden, um die sich der Eigentümer oder Verwalter des Fahrzeugs mit der Beantragung der Aushändigung verspätet, eine Gebühr erhoben wird, deren Höhe gemäß dem Steuergesetz festgelegt wird”. (AM)

Weitere Artikel

Translate »