Dominikanische Republik: 11 Hunderassen sollen per Gesetz verboten werden

Santo Domingo.- Ein Gesetzentwurf der Dominikanischen Republik zur Kontrolle von 11 Hunderassen wird dem Obersten Gerichtshof vorgelegt.
Die Abgeordnete der Dominikanischen Befreiungspartei (PLD) für den Nationalen Bezirk, Ana María Peña, reichte in der Abgeordnetenkammer einen Gesetzesentwurf ein, der den Besitz von 11 Hunderassen, die als gefährlich gelten, gesetzlich regeln soll. Der Gesetzentwurf verbietet den Besitz von Zuchtanlagen dieser Hunderassen zu Gewinnzwecken; er verpflichtet zur Sterilisation der Tiere bei ihrer Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung und verlangt von ihren Besitzern eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten.

Artikel 6 des Gesetzentwurfs verbietet strikt den Besitz von gefährlichen Hunden zum Zwecke des Trainings für Übergriffe, Kämpfe und/oder das Zusammenstellen von Gruppen für Kämpfe und Wetten. Man verbietet den Besitz von gefährlichen Hunden für die Zucht von Zwingern für Profit. Darüber hinaus ist die Einreise in das nationale Territorium jedes gefährlichen Hundes, der im Gesetzentwurf klassifiziert ist, an die Erlangung einer Zuchtzulassung gebunden, sowohl durch den Übergeber als auch durch den Erwerber.

Während in Artikel 13 des genannten Projekts darauf hingewiesen wird, dass der Besitzer des als gefährlich eingestuften Hundes dem Gemeinderat folgende Anforderungen vorlegen muss: Bescheinigung des Tierarztes über den Gesundheitszustand, die Tollwutimpfung und die Sterilisation des Tieres; die Bescheinigung, dass er die Pflichtversicherung für Schäden an Dritten erfüllt hat; und dass der Besitzer über einen angemessenen physischen Raum entsprechend den Eigenschaften des Tieres verfügt.

Die im Gesetzentwurf als gefährlich eingestuften Hunde Pit Bull Terrier, Dobermann, Rottweiler, American Staffordshire Terrier, American Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogo de Bordeaux, Fila Brasileiro und Tosa Inu..

Der Anwendungsbereich des folgenden Gesetzes gilt nicht für gefährliche Hunde, die den Streitkräften und der dominikanischen Nationalpolizei gehören, so die Bestimmung.

Es fügt hinzu, dass die Streitkräfte ein Register und interne Vorschriften für den Besitz von gefährlichen Hunden haben werden, die zur Verfolgung von Verbrechen und illegalen Handlungen unter ihrer Obhut stehen.

Zulassung und Zuchtzulassung
Personen, die einen nach diesem Gesetz als gefährlich eingestuften Hund besitzen oder erwerben möchten, müssen sich an das Ministerium für Volksgesundheit und Sozialhilfe wenden, um eine Genehmigung zu beantragen, und an die autonome Stadtverwaltung, um sich registrieren zu lassen und die Zuchtzulassung zu erlangen.

Jeder, der sich einen gefährlichen Hund anschaffen möchte, wird einer psychologischen Beurteilung durch einen medizinischen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes unterzogen.

Wenn ein gefährlicher Hund beschlagnahmt wird, weil er nicht zuchttauglich ist, gibt das Gesundheitsministerium ihn als Spende an die Streitkräfte oder die nationale Polizei zur Verbrechensbekämpfung weiter.

Quelle und Foto: Diario Libre

Anmerkung der Redaktion: Leider werden Klischees bedient. Die aktuellste Liste zu den 10 gefährlichsten Hunderassen der Welt (Okt. 2020) listet unter den Top 10: Deutsche Dogge, Bernhardiner, Husky, Chow Chow, Alangu Mastiff, Boxer, Labrador, Akito, Kungai.

Nicht bewertet wird u.a. die Bissigkeit. So ist der Dackel unter den bissigsten Hunden zu finden, gilt aber nicht als gefährlich.

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